FAQ zum e-Impfpass

Was ist der elektronische Impfpass (e-Impfpass)?

Der elektronische Impfpass wird schrittweise den bisherigen Impfpass aus Papier ablösen.
Der e-Impfpass bietet zahlreiche Vorteile für Personen, die sich impfen lassen, für Ärztinnen und Ärzte, und für das öffentliche Gesundheitssystem. Genau wie beim Papier-Impfpass können alle Impfungen dokumentiert werden, die eine Person erhalten hat. Diese Dokumentation erfolgt in einem sicheren elektronischen Impfregister, welches technisch die ELGA-Infrastruktur verwendet.
Für Reisen in Gebiete, in denen der Nachweis von international vorgeschriebenen Impfungen, wie zum Beispiel gegen Gelbfieber auf Papierbasis geordert wird, wird es ergänzend weiterhin den internationalen Impfpass in Papierform geben.
Hier finden Sie weitere Informationen: Folder e-Impfpass
Was sind die Vorteile des elektronischen Impfpasses für mich?
Der Papier-Impfpass wird oft verlegt oder verloren. Das kann mit dem e-Impfpass nicht passieren, da die Impfungen sicher in einem elektronischen Impfregister abgespeichert werden. Sie haben dadurch jederzeit Überblick über Ihre Impfungen. Auch Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte sehen sofort, welche Impfungen Sie bereits bekommen haben und wann weitere Impfungen erfolgen sollten
Der e-Impfpass wird im Vollausbau mit dem österreichischen Impfplan verknüpft. Dieser Impfplan gibt einen laufend aktualisierten Überblick über in Österreich verfügbare und medizinisch empfohlene Impfungen. So erhalten Sie nicht nur einen Überblick über die Impfungen, die schon verabreicht wurden, sondern auch für Sie passende Empfehlungen für weitere Impfungen.
Der e-Impfpass dient auch als Nachweis bisher erhaltener Impfungen.
Was sind die Vorteile für das öffentliche Gesundheitswesen?
Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig digitale Daten für das öffentliche Gesundheitswesen sind, um sinnvolle und wirkungsvolle Maßnahmen gegen den Ausbruch oder die Verbreitung einer Krankheit ergreifen zu können. Durch vollständig erfasste Impfungen in einem elektronischen Impfregister können Entscheidungen aufgrund einer verlässlichen Datenbasis getroffen werden. Mit dem elektronischen Impfregister lassen sich zum Beispiel Durchimpfungsraten sofort ermitteln.
Was ist die gesetzliche Grundlage für den e-Impfpass?
Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der Impfdaten ist das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG) und die eHealth-Verordnung (eHealthV, BGBl. II Nr. 449/2020). Vom elektronischen Impfpass kann man sich nicht abmelden. Nur eine vollständige österreichweite Dokumentation von Impfungen ist für gesundheitspolitische Maßnahmen wie die Bekämpfung ansteckender Krankheiten aussagekräftig. Eine vollständige Erfassung aller Impfungen im Impfregister ist daher im öffentlichen Interesse.
Welche Informationen enthält mein e-Impfpass?
Der e-Impfpass enthält Angaben zur geimpften Person, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung und Name bzw. Bezeichnung der impfverantwortlichen Person bzw. Stelle.
Wo werden die Impfeinträge gespeichert?
Die Impfdaten werden in einem zentralen elektronischen Impfregister gespeichert. Dabei wird besonderer Wert auf die Sicherheit der Daten gelegt: Die sicherheitstechnischen Anforderungen orientieren sich an den ELGA-Standards, die bei der Speicherung von ELGA-Gesundheitsdaten angewendet werden.
Auf der e-card werden keine Impfdaten gespeichert.
Kann ich als Elternteil den e-Impfpass meines Kindes einsehen?
Der e-Impfpass verwendet die technische Infrastruktur der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Die Einsichtnahme in den e-Impfpass folgt daher den Voraussetzungen der Einsichtnahme in ELGA in Vertretung anderer Personen.
Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt „Kann das ELGA-Portal in Vertretung anderer Personen verwendet werden?“
Kann ich meinen e-Impfpass ausdrucken?
Ja. Der e-Impfpass kann im ELGA-Portal als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Können epidemiologische Daten aus dem Impfregister ausgelesen werden?
Notwendige epidemiologische Auswertungen (z.B. Durchimpfungsraten der Bevölkerung) können aus dem zentralen Impfregister einfacher und schneller erstellt werden, als bisher.
Sämtliche Zugriffe auf den e-Impfpass werden im ELGA-Protokoll gespeichert und sind für Sie sichtbar
Kann ich den e-Impfpass auch im Ausland verwenden?
Der e-Impfpass kann über das Internet mit der ID-Austria auch im Ausland auf elektronischem Wege abgefragt werden. Ein Ausdruck des e-Impfpasses gilt im Ausland als Informationspapier.
Für bestimmte Reiseziele wird der internationale, Papier-Impfpass gefordert.
Welche weiteren Funktionen sind für den e-Impfpass geplant?
Diese Erweiterungen im e-Impfpass sind aktuell geplant:
- Berechnung personalisierter Impfzeiträume gemäß dem österreichischen Impfplan
- Automatische Erinnerungen als Push-Nachricht oder mit SMS
- eine e-Impfpass App
- automatisierte Abrechnung von Impfprogrammen
Wer kann meine Impfpass-Daten einsehen?
Der Zugriff und die Verarbeitung von Daten im zentralen Impfregister ist im Gesundheitstelematikgesetz GTelG 2012 geregelt. Zugriff haben grundsätzlich ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sowie arbeitsmedizinische Dienste und der öffentliche Gesundheitsdienst
Wer unterstützt mich bei datenschutzrechtlichen Anliegen?
Gemäß § 2 Z 14 in Verbindung mit § 24e GTelG 2012 können sich Personen mit Anliegen im Zusammenhang mit dem e-Impfpass schriftlich an die ELGA-Ombudsstelle (Kontaktadressen der ELGA-Ombudsstelle) wenden. Die ELGA-Ombudsstelle druckt auf Wunsch der betroffenen Personen den e-Impfpass sowie die Protokolldaten aus. Die ELGA- Ombudsstelle erteilt keine inhaltlichen Auskünfte über dargestellte Immunisierungsdaten. Diese sind ausschließlich qualifizierten Stellen, wie bspw. einer Ärztin oder einem Arzt, vorbehalten. In diesem Zusammenhang steht auch das Recht auf Auskunft über den e- Impfpass im ELGA-Portal (Zugang unter www.gesundheit.gv.at). Möchte eine Bürgerin / ein Bürger Einsichtnahme bzw. Ausdruck der Protokolldaten, so ist dies im Rahmen der Einsicht/des Ausdruckes der Immunisierungsdaten mitumfasst.
Wohin kann ich mich bei Fragen zum e-Impfpass wenden?
Die ELGA-Serviceline für Auskünfte zum e-Impfpass ist werktags von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 050 124 4411 in der Zeit von 07.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Sie bietet Informationen und Unterstützung bei Fragen zum e-Impfpass.